Es lohnt sich hinzuschauen: Alter Einschulungsfragebogen in Thüringen rechtswidrig!

Beim Datenschutz besser zweimal hinschauen - auch, wenn es um die Einschulung Ihres Kindes geht! Bildquelle: Bildquellenangabe: Tim Reckmann / pixelio.de

Es lohnt sich hinzuschauen: Alter Einschulungsfragebogen in Thüringen rechtswidrig!

Beim Datenschutz besser zweimal hinschauen - auch, wenn es um die Einschulung Ihres Kindes geht! Bildquelle: Bildquellenangabe: Tim Reckmann  / pixelio.de
Beim Datenschutz besser zweimal hinschauen – auch, wenn es um die Einschulung Ihres Kindes geht! Bildquelle: Bildquellenangabe: Tim Reckmann / pixelio.de

Schauen Sie besser zweimal hin, bevor Sie Ihre personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes in einen Einschulungs-Fragebogen eintragen. Fragen Sie ruhig einmal nach, wenn Ihnen nicht klar ist, was mit Ihren Daten passieren wird.

Der MDR hat nämlich am 10. Januar 2020, im Internetartikel „Einschulungs-Fragebogen für Thüringer Eltern wird entschärft“ berichtet, dass die Stadt Gera, der Kyffhäuserkreis und der Saale-Holzlandkreis alte Schuluntersuchungsfragebögen trotz anderer Vereinbarung weiter verwandt haben.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse sagt dazu: „TLfDI und Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie haben gemeinsam die Rechtswidrigkeit des alten Fragebogens festgestellt. Daher wurde ein neuer rechtskonformer Fragebogen entwickelt, der den zuständigen Stellen rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde. Die weitere Verwendung des alten Fragebogens stellt somit einen Rechtsverstoß dar. Ich weise darauf hin, dass gegebenenfalls diese Rechtsverstöße auch den einzelnen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zugerechnet werden können, sodass gegen diese unter Umständen vom TLfDI ein Bußgeldverfahren einzuleiten wäre. Etwaige Weisungen von Vorgesetzten, den alten Bogen weiterhin zu verwenden, sind rechtswidrig!“

Der TLfDI hat sofort nach Bekanntwerden dieses Vorfalls das Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und den Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt.