Land Hessen konkretisiert Auslegungshinweise zur Coronaverordnung

Bleiben Sie gesund, Foto: Mike Tollas, pixelio.de
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Nach der bundesweiten Verlängerung des Lockdowns hat auch Hessen die Corona-Verordnung geändert und die Auslegungshinweise neu gefasst.

Professionelle Nachhilfe bleibt nach wie vor erlaubt – für die Schüler*innen im Coaching- und Lernstudio ändert sich nichts. Der wichtige persönliche Kontakt vor Ort bleibt bei uns erhalten.

Wer selbst noch einmal nachlesen möchte, findet „ausserschulische Bildung“ in den Auslegungshinweisen unter Ziffer 6 auf der Seite 30.

https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/fileadmin/landkreis/downloads/gesundheit/corona/verordnungen_20210121/21-01-22-Auslegungshinweise_CoKoBeV.pdf

 

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