Nach der bundesweiten Verlängerung des Lockdowns hat auch Hessen die Corona-Verordnung geändert und die Auslegungshinweise neu gefasst.
Professionelle Nachhilfe bleibt nach wie vor erlaubt – für die Schüler*innen im Coaching- und Lernstudio ändert sich nichts. Der wichtige persönliche Kontakt vor Ort bleibt bei uns erhalten.
Wer selbst noch einmal nachlesen möchte, findet „ausserschulische Bildung“ in den Auslegungshinweisen unter Ziffer 6 auf der Seite 30.