Die „richtige“ Nachhilfe für Ihr Kind

Wenn alle anderen Möglichkeiten, die Noten auf einen guten Schnitt zu bringen, nicht greifen, dann sollten Sie als letzte Möglichkeit ein Nachhilfeunternehmen heranziehen. Viele dieser Institute arbeiten jedoch mit unzulänglichen oder sogar unseriösen Mitteln. Deshalb sollten Sie als Eltern vor Abschluss eines Vertrages auf folgende Punkte achten:

Vorsicht bei Vertretern, die bei Ihnen zu Hause auftauchen und behaupten, sie kämen von einer Nachhilfeschule. Der Einsatz von Vertretern ist in der Regel ein erstes Indiz für die Unseriosität eines Unternehmens.

Vorsicht besonders auch bei Inseraten, die außer einer Telefonnummer keine Adresse aufweisen. Sie können eventuelle Versprechungen nicht nachprüfen und werden in ein geschickt aufgebautes Verkaufsgespräch verwickelt.

Nehmen Sie die Anmeldebedingungen und Vertragsunterlagen mit nach Hause, lesen Sie diese in Ruhe durch und entscheiden dann.

Wer sich für den Nachhilfeunterricht von kommerziellen Nachhilfeschulen entscheidet, sollte auf folgendes achten:

Motivation: Besprechen Sie mit Ihrem Kind die Probleme und stellen Sie sicher, dass es zum Lernen bereit ist. Geht die Initiative für die Nachhilfe nur von Ihnen alleine aus, sind die Erfolgsaussichten gering.

Ziel: Nachhilfeunterricht sollte niemals zur Dauereinrichtung werden, sondern nur vorübergehend stattfinden.

Probestunden: Vergleichen Sie möglichst mehrere Anbieter vor Ort und vereinbaren Sie Probestunden. Schließen Sie den Vertrag erst ab, wenn diese zufriedenstellend waren und achten Sie darauf, dass das Leistungsvermögen Ihres Kindes wirklich analysiert wird. Machen Sie nicht die Kosten zum Gradmesser Ihrer Zufriedenheit.

Lerngruppen: Informieren Sie sich über Zusammensetzung und Größe der Lerngruppen. Und fragen Sie nach der Qualifikation der Lehrkräfte.

Kosten: Die großen Nachhilfeunternehmen verlangen monatlich zwischen 100 und 150 Euro. Meist fallen dazu noch Anmeldegebühren an.

Vertrag: Vereinbaren Sie kurze Mindestlaufzeiten und achten Sie auf die Kündigungsfrist, die nicht mehr als zwei Monate betragen sollte.